Der Landtag in Baden-Württemberg wird vermutlich am 15. November eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands beschließen. Der dortige Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte den Gesetzentwurf im Vorfeld heftig. Wegen unbestimmter Formulierungen erlaubt das Gesetz die präventive Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz von Staatstrojanern auch bei Allgemeinkriminalität.
Die Stuttgarter Zeitung berichtet nun über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsprozesses:
Im Gesetzentwurf selbst wird dann die Überwachung der Telekommunikation allgemein erlaubt zur „Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben und Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt“. Letzteres ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach Angaben des Innenministeriums auf „Infrastruktur von öffentlichem Wert“ zielt. Für die oppositionelle SPD geht das zu weit. Sie will die neuen Eingriffsbefugnisse der Polizei „durchgängig auf die Terrorabwehr begrenzen“. Das lehnt Innenminister Strobl jedoch ab. „Ich bin nicht bereit, das Gesetz in der Substanz zu ändern“, sagt er. Dem widersprach Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz: „Ausgangspunkt war und ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität stand nicht im Vordergrund.“ Grünen-Fraktionsvize Ulrich Sckerl schloss indes eine strikte Beschränkung des Gesetzes auf den Anti-Terror-Kampf aus. Dies führe zu Sicherheitslücken.
Es sieht also so aus, als seien substanzielle Änderungen an diesem Gesetz nicht mehr zu erwarten, auch wenn die Grünen in Baden-Württemberg und in Hessen zunehmend den Ruf als Bürgerrechtspartei verspielen.
